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Eine gute Behandlung kostet Zeit...

 

  • zum Lösen von Blockaden. Dadurch entsteht Raum für die Selbstheilungskräfte.

 

  • zum Begleiten der Selbstheilungsprozesse. Diese sollten nicht unsachgemäß abgebrochen werden.

  • zum Integrieren der Heilungspotentiale sowie zum Abschließen des Prozesses.

  • zum gedanklichen Austausch vor und nach der Behandlung.

  • 60 Minuten insgesamt

 

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Preise

Kennenlern-Angebot                        60 Minuten                 70 Euro (Kinder 65)

Heilbehandlung                                 60 Minuten                 75 Euro (Kinder 70)

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Finanzierung für Privatversicherte

 

  • Private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für staatlich geprüfte Heilpraktiker häufig, allerdings hängt dies vom jeweiligen Tarif der Versicherten ab.

  • Beamte sind darüber hinaus meist beihilfeberechtigt.

  • Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Behandlungskosten (und verschriebenen Mittel) bei einem Heilpraktiker in der Regel nicht.

  • Zusatzkrankenversicherungen, die alternative Heilmethoden abdecken, werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen als Ergänzung in Form einer privaten Absicherung zur GKV angeboten. Solche Angebote empfehlen sich vor allem für Kinder und sind vergleichsweise günstig.

  • Am besten erkundigen Sie sich selbst bei Ihrer Krankenkasse, ob und wie viel sie übernimmt sowie nach eventuellen Vorgaben zur Rechnungserstellung. Manche wünschen die Ausstellung einer Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Leistungsliste, die aber aus einer bereits mehr als 20 Jahre alten Erhebung stammt.

 

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